Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gym10 Fitness – im Folgenden G10 genannt
1.1.
Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen von G10 im Rahmen der Öffnungszeiten in beliebigem Umfang zu nutzen. Die Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt und zur Nutzung der G10 Sporteinrichtung, für welche die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde sowie deutschlandweit zur Nutzung aller G10 Sporteinrichtungen mit dem preislich gleichen Tarif oder günstiger. Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaften mit Studiobindung (z.B. FLEX1 Local). Solche Mitgliedschaften berechtigen ausschließlich zum Zutritt und zur Nutzung der G10 Sporteinrichtung, für welche die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.
1.2.
Die Nutzung und der Zutritt zu den Einrichtungen ist nur mit einem gültigen Zugangscode möglich.
2.1.
Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsvereinbarungen sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2.
Neufassungen der AGB werden zum Inhalt, wenn G10 auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
3.1.
Die Laufzeit der Mitgliedsvereinbarung beträgt einen Monat, soweit keine längere Laufzeit vereinbart wurde. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß (siehe Ziffer 6) vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert sie sich um einen weiteren Monat.
3.2.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4.1.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und sämtlicher sonstiger Gebühren erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden für den jeweils laufenden Monat der Mitgliedschaft am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig. Der anteilige Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Mitgliedschaft sowie die einmaligen Gebühren werden davon abweichend am Ersten des Folgemonats zur Zahlung fällig. Fällige Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden bis spätestens zum 5. Bankwerktag eines Monats eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines angegeben Bankkontos zu sorgen oder bei einem abweichenden Kontoinhaber auf eine ausreichende Deckung des angegebenen Einzugskontos hinzuwirken.
5.1.
Nach Abschluss der Mitgliedsvereinbarung erhält das Mitglied einen Zugangscode mittels dem der Zugang zu den Einrichtungen von G10 erfolgt.
5.2.
Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Zugangscode nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
6.1.
Die Mitgliedschaft kann bis zum letzten Tag des laufenden Monats um 24:00 Uhr zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
6.2.
Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Textform. Sie ist auch online im geschützten Mitgliederbereich möglich.
7.1.
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht enthalten.
7.2.
Solche sonstigen zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
8.1.
Änderungen der für die Mitgliedschaft relevanten Daten des Mitglieds, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich online im geschützten Mitgliederbereich zu ändern. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
8.2.
G10 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
9.1.
G10 haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet G10 für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von G10 beruhen, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) von G10 beruhen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von G10 steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
10.1.
Mündliche Abreden bestehen nicht.
10.2.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.